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Spanien

30.März 2007

Größere Vielfalt erhöht Chancen im Wettbewerb - Neue Rebsorten in der D.O.Ca Rioja

Der Consejo Regulador – der Kontrollrat der geschützten und qualifizierten Herkunftsbezeichnung Rioja – hat neue Rebsorten zugelassen. Künftig dürfen in der nordspanischen Weinbauregion insgesamt neun weitere Traubenarten, darunter fast vergessene autochthone, das heißt im Gebiet heimische, sowie erstmals gebietsfremde, internationale Sorten angebaut werden. Es ist die erste Erweiterung des eingetragenen Rebsortenspiegels seit Gründung der geschützten Herkunftsbezeichnung Rioja im Jahr 1945.

Tempranillo blanco

Tempranillo blanco

Mit der Erweiterung des Sortenspiegels haben alteingesessene, völlig unbekannte Sorten mit sehr geringer Verbreitung die Aufwertung zur eingetragenen D.O.Ca-Traube erfahren. Hierzu zählen die weißen Sorten Maturana blanca (in Galicien auch bekannt unter dem Synonym Ribadavia), Tempranillo blanco und Turruntés sowie die roten Trauben Maturana tinta, Maturana parda und Monastel.

Vor allem die Maturana blanca und die Tempranillo blanco bestechen durch intensive Fruchtaromen und eine bemerkenswerte Säure, während sich Turruntés körperbetonter und weicher gibt. Bei den roten Sorten sticht besonders die Maturana tinta hervor. Sie ergibt elegante, säurebetonte Weine. Die Monastel ist ebenfalls säurebetont, hat aber gleichzeitig ein hohes Alkoholpotenzial. Die Maturana parda bringt hingegen eher neutralere Qualitäten mit feiner Würzigkeit hervor.

Neben den autochthonen Trauben haben drei renommierte weiße Rebsorten in das Rebsortenregister der D.O.Ca Rioja Einzug gehalten: die internationalen Stars Chardonnay und Sauvignon blanc sowie die altkastilische Edelsorte Verdejo. Schon seit mehreren Jahren experimentieren einige Erzeuger des geschützten und qualifizierten Weinbaugebiets mit Chardonnay und verweisen auf gute Ergebnisse.

Die Entscheidung für Sauvignon blanc und Verdejo begründet sich in deren intensiven Fruchtbouquet, das den klassischen weißen Rioja-Sorten zu einer intensiveren Aromatik verhelfen soll. Die neu eingeschriebenen autochthonen Sorten dürfen reinsortig ausgebaut und auch als solche auf dem Etikett ausgewiesen werden. Die gebietsfremden Neuzugänge sind hingegen nur ergänzend in Cuvées erlaubt, wobei ihr Anteil nicht mehr als 50 Prozent betragen darf. Hierdurch ist gewährleistet, dass die gebietsfremden Sorten nicht als Hauptsorte auf dem Etikett erscheinen.

Die Neuorientierung des Rebsortenspiegels ist zum einen das Ergebnis langfristig angelegter Experimente zum Zusammenspiel von Klima, Terroir und neuen Rebsorten.

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