Österreich - Qualitätsstufen

Tafelwein

Mindestens 10,6 Grad KMW.

Landwein

Mindestens 14 Grad KMW. Gehört zur Gruppe der Tafelweine, muss aus einer Weinbauregion stammen.

Qualitätswein

Mindestens 15 Grad KMW. Der Traubenmost darf mit max. 4,25 kg Zucker/100 l aufgebessert (chaptalisiert) werden, auf höchstens 19 KMW bei Weißweinen und 20 KMW bei Rotweinen. Der vorhandene Alkoholgehalt bei Weißwein muss mindestens 9,0% Vol., bei Rotwein 8,5% Vol. betragen.

Kabinett(wein)

Mindestens 17 Grad KMW. Gehört zur Gruppe der Qualitätsweine, darf aber nicht aufgebessert werden. Alkoholgehalt max. 13 % Vol.; RZ max. 9 g/l.

Prädikatsweine

Prädikatsweine (Spätlese bis TBA und Eiswein) dürfen nicht aufgebessert werden. Die Restsüße darf nur durch Gärungsunterbrechung erzielt werden, beziehungsweise ist sie ein Restbestand nach vollendeter Gärung. Der Zusatz von Traubenmost zur Süßung (in Deutschland: Süßreserve) ist in Österreich nicht zulässig. Spätlesen dürfen nicht vor dem 1. März nach der Lese, die anderen Prädikate nicht vor dem 1. Mai verkauft werden.

Spätlese

Mindestens 19 KMW; vollreifer Zustand der Trauben.

Auslese

Mindestens 21 KMW; vollreife Trauben, die ausgelesen wurden.

Beerenauslese (BA)

Mindestens 25 KMW; aus überreifen, edelfaulen Trauben.

Ausbruch

Mindestens 27 KMW; ausschliesslich aus edelfaulen, überreifen und eingetrockneten Beeren. Die Mostauslaugung durch Weinzusatz ist möglich.

Trockenbeerenauslese (TBA)

Mindestens 30 KMW, aus edelfaulen, eingeschrumpften Trauben. Ab der Qualitätsstufe "Auslese" handelt es sich um Traubengut mit entsprechend steigendem Anteil an überreifen, edelfaulen und eingetrockneten Beeren.

Eiswein

Mindestens 25 KMW; Trauben müssen bei Lese und Kelterung gefroren sein (dadurch sind Inhaltsstoffe sehr konzentriert; Wasser bleibt im ausgepressten Trester zurück.

Strohwein

Mindestens 25 KMW; wird aus Beeren gewonnen, die mindestens drei Monate auf Stroh oder Schilf gelagert und luftgetrocknet wurden (ähnlich wie Vin Santo).

Bergwein

Bergwein ist ein Wein, der ausschließlich aus Weingärten mit einer Hangneigung von mehr als 26 oder von Terrassenlagen gewonnen wurde.

Geschmacksangaben - Restzuckergehalt (RZ)

Trocken
Bis max. 9 g RZ/l, wenn die Gesamtsäure nicht mehr als 2 g/l niedriger ist. Beispiel: ein Wein mit 8 g/l Zucker muss mindestens 6 g/l (Promille) Säure haben, um als "trocken" deklariert zu werden.

Extra trocken
Bis max. 4 g RZ/l.

Halbtrocken
Bis 12 g/l Restzucker.

Lieblich
Bis 45 g/1 Restzucker. Süß: Über 45 g/l Restzucker.

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