Spanien - Weingesetz

Spanisches Weingesetz

Das spanische Weingesetz zählt zu den strengsten der Welt. Jedes Etikett muss detaillierte Auskunft über den Wein geben. Hier eine kleine Hilfestellung für Sie:

Cava: geschützte Bezeichnung für Qualitätsschaumweine, die nach traditioneller Flaschengärung erzeugt werden

Blanco: Weißwein

Rosado: Roséwein

Tinto: Rotwein

Crianza: Rotweine dieser Kategorie sind mindestens ein Jahr im Eichenfass und ein Jahr auf der Flasche gereift. Erst vom dritten Jahr an dürfen sie vermarktet werden. Weißweine reifen sechs Monate im Eichenfass und sechs Monate auf der Flasche. Sie werden ab dem zweiten Jahr vermarktet.

Reserva: Diese Weine sind mindestens drei Jahre alt. Ein Jahr Reife im Fass und zwei Jahre Flaschenreifung bei Rotweinen sind obligatorisch. Weißweine reifen sechs Monate im Fass und zwei Jahre auf der Flasche.

Gran Reserva: Nur Rotweine aus den besten Jahrgängen werden für diese Kategorie ausgewählt. Die Weine reifen mindestens zwei Jahre im Eichenfass und drei Jahre auf der Flasche.

Denominación de Origen (D.0.): geschützte Herkunftsbezeichnung für Qualitätsweine aus einem bestimmten Anbaugebiet

Denominación de Origen Calificada (D.O.Ca.): qualifizierte, geschützte Herkunftsbezeichnung (zurzeit nur für die D.O.Ca. Rioja)

Consejo Regulador: uabhängiger Kontrollrat, überwacht die Einhaltung der Qualitätskriterien vorn Anbau (Weinberg) bis zur Flaschenabfüllung

Die Kontrollnummer und das Prüfsiegel des Consejo Regulador auf dem Rückenetikett oder dem Korkensiegel garantieren die anerkannte Qualität der D.O.-Weine.

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