Spanien - Rioja - Weinrecht

Rioja - Weinrecht

Sämtliche spanischen Qualitätsweine und deren Herstellung müssen dem Wein- und Alkoholgesetz aus dem Jahr 1970 entsprechen. Ausserdem verfügt jede D.O.-Region über ihr eigenes Aufsichtsorgan, das die Bestimmungen für die jeweilige Herkunftsbezeichnung festlegt:

den sogenannten Consejo Regulador.

Der Consejo für das Anbaugebiet Rioja ist der älteste seiner Art in Spanien und besteht seit 1926. Seine Vorschriften gehören zu den strengsten in Europa.

Der Consejo setzt sich folgendermaßen zusammen:

Der Präsident

Der Präsident wird demokratisch gewählt und vom Landwirtschaftsministerium im Amt bestätigt.

  • 14 Vertreter der Weinbauern und Winzergenossenschaften
  • 14 Vertreter der Weinkellereien
  • 1 Vertreter der Comunidad Autónoma de la Rioja
  • 1 Vertreter der Comunidad Autónoma del Pafs Vasco
  • 1 Vertreter der Comunidad Autónoma Foral de Navarra
  • 1 Vertreter des INDO (Zentralinstitut für die Anbaugebiete)

Die Register

Beim Consejo werden folgende Register geführt:

  1. Weinbergsregister
  2. Register der Erzeugergemeinschaften
    (Bodegas Elaboradoras)
  3. Register der Bodegas de Almacenamiento
  4. Register der Bodegas de Crianza
  5. Register der Exporteure

Alle registrierten Kellereien müssen sich innerhalb dieser Region befinden und von anderen Kellereien, die nicht mehr zum Anbaugebiet gehören, mindestens durch eine öffentliche Straße getrennt sein.

Die Weinberge

Die Weinberge müssen innerhalb eines abgegrenzten und definierten Gebietes liegen. Gegenwärtig sind in der Region Rioja 95 000 Weinbergsparzellen im Anbau.

Für neue Rebanpflanzungen kann der Consejo eine Genehmigung erteilen, sofern sie im Rahmen der von der EG zugemessenen Gesamtanbaufläche liegen und sofern alle vorgeschriebenen örtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Die Kellereien

Bodegas elaboradoras

In diesen Kellereien dürfen ausschließlich Grundweine hergestellt werden, die den Anforderungen des Consejo entsprechen. In der Region Rioja gibt es 2 509 Erzeugerkellereien, von denen 34 als Genossenschaften betrieben werden.

Bodegas de Almacenamiento

Diese Kellereien betreiben keinen Ausbau im Weinfass, sind also auf die Vermarktung junger Weine spezialisiert. In der Region Rioja gibt es 96 Bodegas de Almacenamiento.

Bodegas de Crianza

Diese Kellereien produzieren den Crianza, den Reserva und den Gran Reserva - also die Weine, die eine Mindestzeit im Eichenfass lagern müssen, um diese Qualitätsbezeichnungen tragen zu dürfen.

Dazu muss der Wein nach den Vorschriften des Consejo bei gleichbleibenden Temperaturen, erschütterungsfrei sowie unter angemessenen Belüftungs- und Luftfeuchtigkeitsbedingungen gelagert werden.

Eine Bodega de Crianza muss über einen Vorratsbestand von mindestens 450 000 Liter Wein verfügen, der sich im Reifeprozess befindet, wovon die Hälfte in mindestens 100 Eichenfässern mit 225 Liter Inhalt zu lagern ist. In der Rioja gibt es 171 solcher Bodegas de Crianza.

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