EuropeWine.com - Donnerstag, 21. November 2024
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Griechenland - Weine - Weingesetz

Griechenland - Weingesetz

Neben den unter der Rubrik Qualität angeführten Kriterien ist die Weingesetzgebung recht einfach und überschaubar: Bei den Qualitätsweinregionen sind die zugelassenen Rebsorten, die Traubenqualität und die Ertragsmenge genau reglementiert.

So darf das Mostgewicht nirgends unter 80 Grad Öchsle liegen und der zulässige Höchstertrag liegt je nach Region zwischen 50 und 75 Hektoliter je Hektar. Dazu muss jeder Wein einer Qualitätsweinregion bestimmte organoleptische Merkmale erfüllen, die durch eine sensorische Prüfung festgestellt werden.

Erlaubt ist nach der Weingesetzgebung auch die Anreicherung des Mostes mit Mostkonzentrat, wobei hiervon in der Regel kein Gebrauch gemacht wird. Der legale Zusatz von Zitronensäure zum Ausgleich eines Säuredefizits hingegen ist, wie in vielen südlichen Ländern, weit verbreitet.

Beim Vin Doux Naturel und auch bei den Likörweinen ist zusätzlich noch die Zugabe von Alkohol erlaubt. Eine klare Grenze wird hingegen zwischen der Wein- und Rosinenproduktion gezogen. Sowohl die Produktion von Wein aus Rosinen, als auch deren Zusatz zu Weinen ist strengstens verboten.

Auf dem Etikett einer Weinflasche ist neben dem Erzeuger stets auch noch die Region angegeben, zumindest soweit es sich um eine O.P.A.P oder O.P.E. handelt. Dies ermöglicht dem Verbraucher bereits eine gute Orientierung, garantiert es doch eine bestimmte Qualität der Weine und meistens durch die festgelegten Richtlinien der Region auch eine bestimmte Geschmacksrichtung

Wird ein Betrieb in Griechenland als Château, Castel oder Domaine deklariert, müssen die Trauben von eigenen Rebflächen stammen. Darüber hinaus gibt es innerhalb der Appellationen noch zusätzliche Qualitätsstufen, die sich an der Reife der Weine orientieren und ebenfalls auf dem Etikett angegeben sind: "Epilegmenos" entspricht dabei dem Qualitätsmerkmal "Reserve".

Die Bezeichnung "Cava"auf dem Etikett indiziert, ebenso wie "Epilegmenos", bei Weißwein, dass dieser zwei Jahre gereift ist, davon mindestens sechs Monate im Fass und mindestens sechs Monate auf der Flasche.

Rotweine mit dem Zusatz "Epilegmenos" oder "Cava" müssen drei Jahre gereift sein, davon mindestens sechs Monate in neuem Holz, oder ein Jahr in gebrauchtem Holz sowie zwei Jahre auf der Flasche. Erst nach drei Jahren Reife dürfen Weißweine die Bezeichnung "Grande Reserve" tragen, wobei die Lagerzeit dabei sowohl mindestens ein Jahr im Fass als auch mindestens ein Jahr auf der Flasche betragen muss.

"Grande Reserve"-Rotweine müssen vier Jahre reifen. Die Weine liegen mindestens zwei Jahre im Fass und zwei weitere Jahre auf der Flasche.

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