Frankreich - Bordeaux - Pauillac
Bordeaux - Pauillac - Richtlinien
Um Anrecht auf die kontrollierte Herkunftsbezeichnung Pauillac zu haben, müssen die Rotweine von bestimmten Lagen stammen.
Dies sind Parzellen der Gemeinde Pauillac und bestimmte Parzellen der Gemeinden Cissac, Saint-Julien, Saint-Estèphe und Saint-Sauveur, mit Ausnahme von "Aufschüttungen erdgeschichtlich jüngeren Datums und Sand auf undurchlässigen Unterböden".
Sie müssen den vorgegebenen Produktionsbedingungen entsprechen: Rebsortenspiegel (Cabernet Sauvignon, Cabernet franc, Carmenère, Merlot Noir, Petit Verdot, Cot oder Malbec), Mindestzuckergehalt (178 Gramm pro Liter Most), Alkoholgehalt (10,5° natürlichen Alkohols), Basisertrag (45 hl pro Hektar).