Schweiz - Westschweiz - Genf

Anstrengungen auf dem Gebiet der Qualitätsförderung

Wie in den anderen Kantonen auch, wird im Anbaugebiet Genf seit langem das Traubengut nach Öchslegraden bezahlt. 1984 hat die Genossenschaftskellerei eine Schweizer Premiere geschafft, indem sie eine Begrenzung der Hektarerträge entsprechend der Größe des Anbaugebietes eingeführt hat.

Seit 1988 besitzen die Genfer Winzer die erste Schweizer Regelung für die Produktion von Weinen mit kontrollierter Herkunft (AOC-Weine). Diese Richtlinien sind von den Prinzipien, wie sie in der Europäischen Gemeinschaft Gültigkeit haben, inspiriert und stimmen mit den strengen Kriterien für die Traubenproduktion und den Weinausbau überein. 1993 schließlich wurde das Gesetzeswerk überarbeitet, um auch die ständige Forschung nach qualitätsverbessernden Maßnahmen gesetzlich festzuschreiben.

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